Grillnachmittag im Bootshaus am 15.09.ab 16 Uhr

Liebe MKGler,

leider mussten durch die Corona-Pandemie alle möglichen Veranstaltungen abgesagt werden.

Seit einiger Zeit führen wir wieder unser Feierabendpaddeln am späten Mittwochnachmittag durch und fanden, es wäre an der Zeit, wieder einmal gemeinsam zu grillen.

Ich lade euch daher alle ein, am kommenden Mittwoch, den 15.9. ab 16 Uhr zu einem spontanen Grillnachmittag ins Bootshaus zu kommen. Sollte es allerdings regnen, müssen wir uns etwas anderes überlegen.

Wir werden ab 16 Uhr vor Ort sein, es kann aber jede/r auch zu jedem anderen Zeitpunkt dazukommen, das Grillfeuer wird bis in den späten Abend brennen.

Ich würde mich freuen, endlich wieder einmal viele unserer Vereinsmitglieder zu sehen und mit ihnen zu erzählen.

Die Durchführung ist wie immer: die MKG stellt Grill und Feuer zur Verfügung, jede/r bringt mit was er/sie grillen und dazu essen möchte. Die geltenden Coronaregeln müssen natürlich eingehalten werden. Desinfektionsmittel sind natürlich auch vorhanden.

Es wäre schön, wenn wir uns endlich wieder einmal fast normal treffen könnten.

So, dann noch eine kurze Vorschau: wir mussten wg. Corona im vergangen und in diesem Jahr die Generalversammlung ausfallen lassen bzw. verschieben. Wir sind nun mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Lage, die ausgefallenen Versammlungen nachzuholen. Vorgesehener Termin ist der 20.10. 20 Uhr im Bootshaus.

Auf jeden Fall bekommt ihr rechtzeitig eine Einladung per email bzw. Post zugeschickt in der dann der genaue Termin steht. Wir hoffen natürlich, dass wir nicht wieder verschieben müssen.

Mittwochspaddeln

Liebe MKGler,

letzte Woche kündigte ich an, dass wir nach Pfingsten wieder unser Mittwochs- oder Feierabendpaddeln aufnehmen wollen.

Ich habe folgendes mit Gabi besprochen:

es sehen die Wetterberichte für Morgen Nachmittag nicht besonders gut aus, es wird sehr windig mit heftigen Böen werden. Da ich das gestern selbst besonders intensiv erlebt habe bin ich der Meinung, dass wir morgen nicht paddeln sollten.

Ich bin aber ab ca. 17 Uhr im Bootshaus, wer kommen möchte um die nächste Zeit zu besprechen ist herzlich willkommen.

Ich hoffe, wir sehen uns bald,

Gerhard

Ein paar Bilder vom Bootshausgelände…..zum Trost

Da die meisten von euch sicher schon sehr lange nicht mehr im Bootshaus waren möchten wir euch zeigen wie es momentan bei der MKG aussieht:

Wir bedanken uns ganz herzlich bei unseren Guten Geistern im Bootshaus und hoffen, dass diese Krise schadlos an uns vorübergeht.

Vielleicht können wir uns wieder treffen, wenn wir alle geimpft sind

Bilder von Bernd Höflich

Veranstaltungsausfälle wg. Corona

Wir machen nochmals darauf aufmerksam, dass wg. der Corona-Pandemie und den daraus folgenden Einschränkungen bis auf weiteres alle geplanten Paddeltouren ausfallen müssen.

Das betrifft z.B. das Anpaddeln der Mannheimer Vereine am 18.4., aber auch die geplante Verbandsfahrt an den Bodensee. Hier haben wir vielleicht Glück, sie wurde auf 2.-4.Juli verlegt.

Der AHOI 2020 ist fertig

Rechtzeitig vor Weihnachten wurde der AHOI 2020 fertig und kann hier angesehen und/oder heruntergeladen werden.

Da durch die Coronakrise ein normales Vereinsleben nicht möglich war schrieben verschiedene MKG-Mitglieder ihre Erlebnisse während dieser Zeit auf um zu zeigen, dass wir uns nicht unterkriegen lassen.

Viel Spaß beim lesen wünscht

Gerhard

Die geplante Urlaubs-Wanderfahrt auf der Elbe fällt aus

Im Zuge der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist es uns leider nicht möglich die Elbefahrt zu organisieren. Die infrage kommenden Campingplätze sind z.B. über die Sommermonate ausgebucht und nehmen niemand mehr auf, die Kanuvereine sind z.Teil nicht erreichbar bzw. antworten nicht.

Auf diese Weise kann natürlich keine Gruppenfahrt organisiert werden. Ein Ausweg wäre vielleicht eine Gepäckfahrt in Klein- bzw. Kleinstgruppen, die privat durchgeführt werden kann.

Wir hoffen, die ausgefallenen Fahrten im nächsten Jahr nachholen zu können.

Update ab 01.07.2020: CORONA-Treff auf Bootshausgelände

Liebe MKGler,

Hier habe ich Auszüge aus der neuesten Verordnung der Baden-Württembergischen Regierung eingestellt:

Was ändert sich zum 1. Juli?

Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von Maßnahmen mehrfach geändert. Jetzt wurde die komplette Verordnung neu gefasst, sie ist damit übersichtlicher und leichter verständlich. Die Neufassung gilt ab 1. Juli. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.

Auf einen Blick

  • Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Die Regelungen dazu finden Sie jetzt in Paragraf 9.
  • Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept wie in Paragraf 5 gefordert mehr nötig. Dies gilt etwa für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema.
  • Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.
  • Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.
  • Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.
  • Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt.
  • Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes bleiben ebenfalls untersagt.
  • Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.
  • Folgende Verordnungen sollen ab dem 1. Juli entfallen. Hier gelten dann die in der neuen Corona-Verordnung festgelegten Regelungen.
    • Einzelhandel
    • Vergnügungsstätten
    • Kosmetik und medizinische Fußpflege
    • Beherbergungsbetriebe
    • Freizeitparks
    • Gaststätten
    • Bordgastronomie
    • Veranstaltungen
    • Private Veranstaltungen
    • Indoor-Freizeitaktivitäten
    • Maskenpflicht in Praxen
    • Berufsbildung
    • Gottesdienste
    • Weiterbildung

Wer die ganze Verordnung lesen möchte kann das hier:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Wir treffen uns daher wieder wie gehabt Mittwochs ab ca. 17 Uhr zum Feierabendpaddeln und ab 20 Uhr zum Clubabend. Die Regeln und Bestimmungen zur Kontaktpflege und Desinfektion sind natürlich einzuhalten

Gerhard

ab 2. Juni wurden die Corona-Kontaktbeschränkungen wieder etwas gelockert. Ich habe mich bei den Behörden erkundigt um ganz sicher zu gehen, dass ich die Bestimmungern auch richtig gedeutet habe.

Wir dürfen uns wieder im bzw. am Bootshaus treffen, wenn wir folgende Bedingungen einhalten: im Bootshaus dürfen sich max. 10 Personen, auf dem Gelände max. 20 Personen treffen. Es sind die allgemein bekannten Abstandsregeln einzuhalten. Es ist dafür gesorgt, dass sich jede/r die Hände mit Seife waschen kann, es sind an jedem Waschbecken eine Sprühflasche mit Desinfektionsmittel und Papierhandtücher vorhanden.

Wir sollten auf Umramungen usw. verzichten, aber es wäre schön, wenn wir uns wieder einmal sehen und miteinander erzählen könnten.

Der erste Clubabend wäre dann der 3.Juni, wer möchte, kann ja schon um 19 Uhr kommen.

Auszug aus den Bestimmungen des Landes Baden-Württemberg:

Coronavirus Baden-Württemberg: Kretschmann verkündet Kontaktverbot-Lockerungen

Update vom 26. Mai, 12.33 Uhr: In der Pressekonferenz am Dienstag verkündete der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann die neuen Beschlüsse. Für private Veranstaltungen gelten ab dem 1. Juni folgende Regeln: In geschlossenen Räumen dürfen private Treffen mit bis zu 10 Personen, im Freien mit maximal 20 Personen, stattfinden. Öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen dürfen ebenfalls ab dem 1. Juni und unter bestimmten Voraussetzungen, wie feste Sitzplätze, wieder stattfinden.

Gerhard Maier